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Frankreich plant eine Internetsteuer von 5,5 Cent pro Gigabyte. Welche Folgen für Cloud, Hosting und Unternehmen drohen?

Frankreich plant eine neue Internetsteuer auf die Übertragung digitaler Daten. Die Nationalversammlung hat am 30. Oktober 2026 einem Änderungsantrag zugestimmt, der eine Abgabe von 5,5 Cent pro Gigabyte vorsieht. Zahlen sollen Unternehmen, deren Inhalte an französische Internetanschlüsse übertragen werden.
Der Vorschlag könnte neben großen Technologieplattformen auch Cloud-Anbieter, Hosting-Unternehmen und Softwareentwickler betreffen. Ein endgültiges Gesetz liegt jedoch nicht vor. Über den französischen Staatshaushalt für 2027 wird weiterhin beraten.
Der Änderungsantrag I-1358 stammt vom sozialistischen Abgeordneten Laurent Lhardit. Er sieht eine Steuer auf die von Unternehmen ausgelieferten digitalen Datenmengen vor.
Für jedes Gigabyte, das französische Internetnutzer erreicht, sollen 0,055 Euro fällig werden. Die Steuer würde somit unabhängig davon berechnet, ob die übertragenen Inhalte kostenpflichtig sind.
Internetprovider sollen die entsprechenden Datenmengen erfassen und quartalsweise an die französische Steuerverwaltung melden. Vorgesehen ist eine zusammengefasste, anonymisierte Erfassung mit Zuordnung zum jeweiligen Inhalteanbieter. Einzelne Kommunikationsinhalte sollen dabei nicht ausgewertet werden.
Der Entwurf enthält außerdem Umsatzobergrenzen. Die Belastung wäre auf maximal 15 Prozent des in Frankreich erzielten oder 2 Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes begrenzt.
Die Antragsteller rechnen mit jährlichen Steuereinnahmen von rund zehn Milliarden Euro. Diese Prognose ist bislang nicht unabhängig bestätigt.
Die geplante Abgabe richtet sich zunächst gegen große internationale Internetkonzerne. Im Antrag werden Google, Meta, Amazon, Netflix und Akamai ausdrücklich genannt.
Nach Darstellung der Antragsteller verursachen diese Anbieter zusammen einen erheblichen Teil des französischen Datenverkehrs. Allein auf Content Delivery Networks entfällt dem Entwurf zufolge mehr als die Hälfte. Eine datenbasierte Steuer soll ihre wirtschaftliche Tätigkeit in Frankreich stärker erfassen.
Der Gesetzestext beschränkt die Abgabe allerdings nicht ausdrücklich auf große Unternehmen. Grundsätzlich könnten auch kleinere Anbieter betroffen sein, wenn sie Daten an französische Internetanschlüsse ausliefern.
Besonders umstritten ist deshalb die mögliche Belastung kostenloser Software und gemeinnütziger Projekte.
Die Organisation VideoLAN, die den VLC-Mediaplayer entwickelt, kritisiert den Vorschlag scharf. Sie beziffert ihre mögliche jährliche Belastung auf rund eine Million Euro, legt die Rechnung dahinter aber nicht offen. Der Initiator des Antrags widerspricht dieser Einschätzung und verweist auf die vorgesehene Umsatzbegrenzung.
Die unterschiedlichen Interpretationen zeigen, dass wichtige Fragen zum tatsächlichen Anwendungsbereich noch offen sind.
Für IT-Entscheider ist besonders relevant, wie sich die Steuer auf bestehende Cloud- und Hostingmodelle auswirken könnte.
Viele Unternehmen übertragen regelmäßig große Datenmengen über internationale Infrastruktur. Dazu gehören Softwareupdates, Backups, Mediendateien und andere digitale Inhalte.
Im Änderungsantrag werden Content Delivery Networks ausdrücklich berücksichtigt. Solche Netzwerke speichern Inhalte auf geografisch verteilten Servern zwischen und liefern sie möglichst nah am Nutzer aus.
Nach dem Vorschlag soll die Datenmenge am Ausgang des jeweiligen CDN-Netzwerks für die Berechnung maßgeblich sein.
Damit könnten auch Anbieter betroffen sein, die Inhalte nicht unmittelbar von ihren eigenen Servern ausliefern.
Ob Unternehmen die zusätzliche Belastung selbst tragen oder über höhere Preise weitergeben würden, ist offen. Endkunden sollen nach dem Entwurf nicht direkt belastet werden.
Für die Cloud-Strategie entstehen damit zusätzliche wirtschaftliche Fragen. Bereits heute beeinflussen Standort, Anbieterabhängigkeiten und regulatorische Vorgaben die Auswahl geeigneter Infrastruktur. IT-Dock erläutert diese Zusammenhänge im Beitrag EU-Cloud: Was jetzt zählt.
Die Befürworter wollen internationale Digitalkonzerne stärker an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligen. Anders als Gewinne lassen sich tatsächlich ausgelieferte Datenmengen aus ihrer Sicht nicht durch eine Verlagerung des Unternehmenssitzes beeinflussen.
Außerdem erwarten sie Anreize, Datenübertragungen durch bessere Komprimierung effizienter zu gestalten.
Kritiker bezweifeln dagegen, dass eine pauschale Besteuerung des Datenvolumens wirtschaftlich sinnvoll ist. Besonders datenintensive Dienste könnten überproportional belastet werden.
Hinzu kommen Fragen zur technischen Messung und eindeutigen Zuordnung von Datenströmen. Die Regierung hat sich deshalb gegen den Änderungsantrag ausgesprochen, ebenso die konservative Mehrheit.
Ungeklärt bleibt außerdem, wie sich die Abgabe mit bestehenden steuerlichen Regelungen und unterschiedlichen Geschäftsmodellen vereinbaren ließe.
Am 30. Oktober stimmten elf Abgeordnete für und zehn gegen den Änderungsantrag. Anwesend waren dabei nur 35 der 537 Abgeordneten. Damit wurde der Vorschlag in die laufenden Haushaltsberatungen aufgenommen.
Die knappe Abstimmung in dünn besetztem Plenum ist jedoch keine endgültige Verabschiedung der Steuer.
Für den 3. November ist eine weitere Abstimmung über den Einnahmenteil des Haushalts vorgesehen. Anschließend stehen zusätzliche parlamentarische Verfahrensschritte an, unter anderem die Beratung im Senat.
Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass der Antrag in der zweiten Abstimmung oder spätestens im Senat scheitert. Im weiteren Verlauf kann die Regelung verändert, gestrichen oder vollständig abgelehnt werden.
Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens lässt sich beurteilen, ob und unter welchen Bedingungen die geplante Internetsteuer tatsächlich eingeführt wird.
Für deutsche Unternehmen wäre zunächst entscheidend, ob sie digitale Inhalte an Kunden in Frankreich ausliefern oder entsprechende Dienstleistungen beziehen.
Betroffen sein könnten beispielsweise Softwareanbieter mit französischen Geschäftskunden, international tätige Hosting-Unternehmen und Betreiber datenintensiver Plattformen.
Auch die Auswahl europäischer Rechenzentrumsstandorte könnte dadurch wirtschaftlich beeinflusst werden. Wie stark der Standort bereits heute die Cloud-Strategie deutscher Unternehmen prägt, beschreibt IT-Dock im Beitrag über deutsche Rechenzentren und Cloud-Abhängigkeiten.
Aktuell besteht aus dem französischen Vorschlag jedoch keine neue Steuerpflicht. Unternehmen sollten zunächst den Gesetzgebungsprozess beobachten und mögliche Auswirkungen auf bestehende Verträge und Datentransferkosten prüfen.
Frankreichs Internetsteuer zeigt, dass die Regulierung digitaler Geschäftsmodelle künftig auch das übertragene Datenvolumen betreffen könnte. Ob dieser Ansatz tatsächlich Gesetz wird, bleibt offen.
Quellen:
ComputerBase, Frankreichs Parlament stimmt für Datensteuer, 01.11.2026
WinFuture, Datensteuer in Frankreich: 5,5 Cent je Gigabyte geplant, 01.11.2026
Assemblée nationale, Änderungsantrag I-1358 zum Haushalt 2027, 30.10.2026
heise online und Golem, Berichte zur geplanten Datensteuer, 31.10.2026
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