2G-Abschaltung: Millionen Autos droht der eCall-Ausfall

2G-Abschaltung bedroht eCall in Millionen Autos und ältere IoT-Geräte. Was für TÜV, Firmenflotten und Infrastruktur gilt.

Silbernes Auto mit leuchtendem SOS-Notrufsymbol vor einem unterbrochenen Mobilfunksignal und vernetzter Infrastruktur.

Die geplante 2G-Abschaltung in Deutschland könnte den automatischen Notruf eCall in Millionen Fahrzeugen außer Betrieb setzen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) schätzt, dass zwischen 5,5 und 16 Millionen Autos betroffen sein könnten. Die Mobilfunkanbieter wollen ihre bisherigen 2G-Netze ab 2028 abschalten.

Für Unternehmen reicht das Problem über den Fahrzeugbestand hinaus. Auch ältere Aufzugsnotrufsysteme, Alarmanlagen und vernetzte IoT-Geräte können auf die Mobilfunktechnik angewiesen sein. Betreiber sollten deshalb ihre bestehenden Systeme überprüfen und den Wechsel auf moderne Übertragungsstandards vorbereiten.

Wann wird das 2G-Netz in Deutschland abgeschaltet?

Die deutschen Mobilfunknetzbetreiber haben unterschiedliche Zeitpläne für die Abschaltung ihrer 2G-Netze angekündigt.

Die Deutsche Telekom plant das Ende ihres GSM-Netzes voraussichtlich zum 30. Juni 2028. Vodafone sieht die reguläre Abschaltung bis Ende September 2028 vor. Telefónica will sein 2G-Netz bis Ende 2028 einstellen. Für Kunden von 1&1 gilt der Vodafone-Termin, weil das Unternehmen kein eigenes 2G-Netz betreibt und per National Roaming das Vodafone-Netz nutzt.

Vodafone plant eine Übergangsversorgung für bestimmte kritische IoT-Anwendungen bis Ende 2030. Diese Ausnahme bedeutet allerdings nicht, dass alle bisherigen 2G-Geräte automatisch weiter funktionieren. Telekom und Telefónica nennen bislang keine vergleichbare Regelung.

Die Termine entsprechen dem aktuellen Planungsstand. Unternehmen sollten mögliche Änderungen direkt bei ihren Mobilfunkanbietern verfolgen.

Bereits im Zusammenhang mit Android 17 und 2G-Schutz berichtete IT-Dock über die bevorstehende Netzabschaltung. Die aktuelle Warnung des Verkehrssicherheitsrats verdeutlicht nun die möglichen Auswirkungen auf bestehende Fahrzeuge.

Warum kann die 2G-Abschaltung eCall außer Betrieb setzen?

Der automatische Fahrzeugnotruf eCall verbindet ein Auto nach einem schweren Unfall mit einer Rettungsleitstelle. Gleichzeitig übermittelt das System wichtige Informationen, beispielsweise den Standort des Fahrzeugs.

Seit dem 31. März 2018 ist eCall für neue Fahrzeugtypen bestimmter Pkw- und leichter Nutzfahrzeugklassen vorgeschrieben.

Viele dieser Systeme verwenden 2G oder 3G für ihre Notrufverbindung. Da die deutschen 3G-Netze bereits 2021 abgeschaltet wurden, sind zahlreiche ältere Fahrzeuge inzwischen auf 2G angewiesen.

Verschwinden auch diese Netze, können betroffene Systeme keine Notrufverbindung mehr aufbauen. Das Fahrzeug bleibt grundsätzlich fahrbereit, verliert jedoch eine wichtige Sicherheitsfunktion.

Abhilfe soll die neue eCall-Generation schaffen. NG eCall nutzt paketvermittelte Mobilfunknetze wie 4G und 5G.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten entsprechende Anforderungen für neue Fahrzeugtypen. Ab Anfang 2027 müssen auch neu zugelassene Fahrzeuge der betroffenen Klassen entsprechend ausgestattet sein.

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ist eine Umrüstung allerdings nicht immer möglich. Ein Hardwaretausch von 2G auf 4G oder 5G gilt als technisch aufwendig und wirtschaftlich schwer zu rechtfertigen. Nur einzelne Hersteller bieten für bestimmte Modelle Softwareupdates oder begrenzte Lösungen an. Der ADAC geht davon aus, dass die Funktion bei den meisten betroffenen Autos nach der Abschaltung deaktiviert bleibt.

Droht betroffenen Autos der Verlust von TÜV und Zulassung?

Mehrere Schlagzeilen zur 2G-Abschaltung erwecken den Eindruck, Millionen Fahrzeuge könnten künftig keine Hauptuntersuchung mehr bestehen.

Die Bundesnetzagentur verweist jedoch auf eine ausdrückliche Klarstellung des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Demnach stellt ein nach der Abschaltung funktionsloses eCall-System „keine Nichtkonformität des Fahrzeugs mit den Genehmigungsvorschriften“ dar. Wörtlich heißt es weiter: „Weder Betriebserlaubnis noch Zulassung werden dadurch berührt.“

Auch bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO wird ein eCall-System, das wegen fehlender Infrastruktur nicht mehr funktioniert, nicht bemängelt. Die Hauptuntersuchung kann dennoch bestanden werden.

Diese Ausnahme gilt nicht pauschal für jeden technischen Defekt des Notrufsystems. Entscheidend ist, dass die Funktion allein wegen der fehlenden Mobilfunkinfrastruktur nicht mehr verfügbar ist. Solange das Netz noch läuft, bleibt ein defekter eCall ein Mangel.

Die verkehrssicherheitstechnische Problematik bleibt bestehen. Ohne automatischen Notruf können Rettungskräfte nach schweren Unfällen unter Umständen später alarmiert werden.

Welche IoT-Geräte in Unternehmen sind ebenfalls betroffen?

Die 2G-Abschaltung betrifft nicht ausschließlich Fahrzeuge. Zahlreiche Unternehmen setzen weiterhin Geräte ein, die ihre Daten über ältere Mobilfunkmodule übertragen.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur und des TÜV-Verbands gehören dazu unter anderem:

  • Aufzugsnotrufsysteme und technische Alarmierungseinrichtungen
  • Alarmanlagen und Überwachungssysteme
  • Zahlungsterminals mit älteren Mobilfunkmodulen
  • Industrielle Sensoren und Messgeräte
  • Vernetzte Fahrzeugmodule, etwa für Notruf oder Standheizung

Besonders kritisch sind Anlagen, die für Sicherheitsfunktionen auf eine dauerhaft verfügbare Mobilfunkverbindung angewiesen sind.

Bei Aufzügen liegt die Verantwortung für die Erreichbarkeit des Notrufsystems beim Betreiber. Nach einer technischen Umrüstung können zudem zusätzliche Prüfpflichten entstehen.

Auch Logistikunternehmen sollten ihre vernetzten Geräte berücksichtigen. Das gilt insbesondere für ältere Telematikmodule, die Fahrzeug- und Transportdaten übertragen. Welche Bedeutung verlässliche Datenverbindungen haben, zeigt der IT-Dock-Beitrag zum Supply Chain Monitoring.

Ein unerwarteter Verbindungsverlust schränkt dort die Transparenz über Transportprozesse ein.

Wie sollten Unternehmen die 2G-Migration vorbereiten?

Für IT-Abteilungen und technische Betreiber beginnt die Vorbereitung mit einer vollständigen Bestandsaufnahme.

Dabei reicht es nicht aus, ausschließlich Mobiltelefone und klassische IoT-Geräte zu erfassen. Auch Gebäudetechnik, Sicherheitsanlagen und Firmenfahrzeuge müssen berücksichtigt werden.

Der TÜV-Verband empfiehlt, eingesetzte Mobilfunkmodule, SIM-Karten, Netzbetreiber und mögliche Alternativen systematisch zu überprüfen.

Daraus ergeben sich vier zentrale Schritte:

  1. Bestände erfassen: Alle Anlagen identifizieren, die 2G oder 3G verwenden.
  2. Kompatibilität prüfen: Mit Herstellern klären, ob LTE, 5G oder alternative Übertragungswege unterstützt werden.
  3. Migration planen: Ersatzgeräte, Softwareanpassungen, Umrüstkosten und Lieferzeiten berücksichtigen.
  4. Kritische Systeme priorisieren: Notruf-, Alarmierungs- und Sicherheitsfunktionen zuerst absichern.

Bei einzelnen Geräten genügt möglicherweise ein Softwareupdate oder der Austausch eines Kommunikationsmoduls. Andere Systeme müssen vollständig ersetzt werden.

Wichtig ist außerdem die Prüfung der Sprachfunktion. Manche 4G- und 5G-Geräte beherrschen kein VoLTE und weichen für Telefonie weiterhin auf 2G aus. Auch solche Geräte können nach der Abschaltung ihre Notruffunktion verlieren. Die Bundesnetzagentur führt sie ausdrücklich als betroffene Kategorie.

Die 2G-Abschaltung ist damit eine absehbare Infrastrukturmigration. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um betroffene Systeme zu identifizieren und Ausfälle rechtzeitig zu vermeiden.

Quellen:
Bundesnetzagentur, 2G-Abschaltung, abgerufen am 02.11.2026
Kraftfahrt-Bundesamt, eCall und Abschaltung des 2G-Netzes
ADAC, eCall und 2G-Abschaltung 2028
Deutscher Verkehrssicherheitsrat, Hinweis zu eCall und 2G-Abschaltung, 06.10.2026
TÜV-Verband, Hinweise zum Betrieb von Aufzugnotrufsystemen

Weitere Entwicklungen zu Mobilfunknetzen, IoT und Unternehmensinfrastruktur bündelt der IT-Dock Newsletter. Er ordnet technische Veränderungen und ihre betrieblichen Konsequenzen regelmäßig ein.

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