Internet im Gefängnis: NRW startet Pilotprojekt in drei JVAs

NRW testet überwachte Online-Zugänge in drei JVAs für Bildung, Anträge und Resozialisierung.

Abgesicherter Computerarbeitsplatz mit Zugangskontrolle als Symbol für den Internet-Pilotversuch in NRW-Gefängnissen.

Nordrhein-Westfalen testet Internet im Gefängnis unter strengen Einschränkungen. In den Justizvollzugsanstalten Geldern, Rheinbach und Essen entstehen sogenannte digitale Sozialräume mit abgesicherten Computern. Gefangene dürfen dort nur ausgewählte Internetseiten aufrufen und werden während der Nutzung beaufsichtigt.

Das Projekt soll digitale Teilhabe ermöglichen, ohne einen freien Internetzugang zu schaffen. Für IT-Verantwortliche ist besonders die Verbindung aus begrenzten Diensten, kontrollierten Endgeräten und restriktiven Zugriffsrechten interessant. Vergleichbare Prinzipien behandelt IT-Dock im Überblick zu Zero Trust.

Internet im Gefängnis startet in drei NRW-Anstalten

Für das Pilotprojekt hat das NRW-Justizministerium die Gefängnisse in Geldern, Rheinbach und Essen ausgewählt. Dort werden spezielle Räume mit abgesicherten Endgeräten eingerichtet. Einen konkreten Termin für die reguläre Nutzung hat das Ministerium bislang nicht veröffentlicht. Der WDR spricht von einem bevorstehenden Start.

Die Nutzung erfolgt nach Angaben des Ministeriums immer unter Aufsicht eines Vollzugsmitarbeiters. Zudem sollen nur ausgewählte Internetseiten erreichbar sein. Ein Zugang zum offenen Web ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen.

Öffentliche Details zur technischen Umsetzung fehlen bislang. Das Ministerium hat beispielsweise noch nicht erläutert, wie die Freigabe einzelner Webseiten technisch umgesetzt wird oder wie die Systeme vom übrigen Justiznetz getrennt sind.

Welche digitalen Angebote NRW ermöglichen will

Die digitalen Sozialräume sollen mehrere Aufgaben erfüllen. Gefangene können dort Bildungs-, Qualifizierungs- und Freizeitangebote nutzen. Zusätzlich sollen sie Informationen für die Vorbereitung auf ihre Entlassung abrufen können.

Auch digitale Anträge innerhalb und außerhalb der Vollzugseinrichtungen sind vorgesehen. Das Ministerium nennt als Beispiel Behördendienstleistungen. Übersetzungstools sollen außerdem helfen, Sprachbarrieren zu überwinden. Daneben sind Möglichkeiten für Kontakte zur Außenwelt geplant. Welche Kommunikationsdienste konkret zugelassen werden, ist noch nicht bekannt.

Das Vorhaben knüpft an eine breitere Digitalisierung des nordrhein-westfälischen Justizvollzugs an. Im Januar 2026 berichtete das Ministerium bereits von einer erfolgreich gestarteten Pilotierung der Haftraumtelefonie. Elektronische Anträge durch Gefangene bezeichnete es damals als komplexer und kündigte eine weitere Pilotphase an.

Digitalisierung soll auch Sicherheitsrisiken reduzieren

Das Justizministerium erwartet nicht nur Vorteile für die Resozialisierung. Digitale Behördenanträge könnten auch Transporte außerhalb der Gefängnisse reduzieren. Damit würden organisatorischer Aufwand und damit verbundene Sicherheitsanforderungen sinken.

Ein weiteres Ziel betrifft den Briefverkehr. Mehr digitale Kommunikation könnte nach Einschätzung des Ministeriums den Eingang physischer Schreiben verringern. Damit soll auch das Risiko sinken, dass synthetische Drogen auf präpariertem Papier in die Einrichtungen gelangen.

Der Hintergrund ist dokumentiert. Das NRW-Justizministerium warnte Ende 2025 vor neuen psychoaktiven Stoffen, die als farb- und geruchsneutrale Flüssigkeiten auf Papier oder Textilien aufgebracht werden können. Solche Stoffe seien mit herkömmlichen Kontrollen nur schwer zu erkennen.

Ob der digitale Zugang den Briefverkehr tatsächlich reduziert, muss das Pilotprojekt allerdings erst zeigen.

Technische Umsetzung bleibt bislang weitgehend offen

Aus IT-Sicht fehlen noch wichtige Informationen. Öffentlich bekannt sind abgesicherte Geräte, ausgewählte Webseiten und die Beaufsichtigung der Nutzung. Konkrete Angaben zur Netzwerkarchitektur, Authentifizierung, Protokollierung oder Filtertechnik liegen bislang nicht vor.

Deshalb lässt sich derzeit nicht beurteilen, wie NRW die Trennung zwischen den digitalen Sozialräumen und internen Justizsystemen technisch realisiert. Ebenso offen ist, ob jeder Gefangene ein persönliches Benutzerkonto erhält und welche Daten während einer Sitzung gespeichert werden.

Der rechtliche Rahmen sieht solche kontrollierten Angebote grundsätzlich vor. Nach Paragraf 27 des nordrhein-westfälischen Strafvollzugsgesetzes können Gefangene weitere zugelassene Formen der Telekommunikation nutzen. Voraussetzung ist, dass dadurch Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht gefährdet werden.

Berlin nutzt bereits kontrollierte Internetzugänge

NRW ist mit dem Konzept nicht bundesweit allein. Berlin nahm bereits im Dezember 2022 ein Haftraummediensystem in Betrieb. Gefangene erhielten darüber Zugang zu ausgewählten Internetseiten und weiteren digitalen Diensten. Das System sollte anschließend auf weitere Berliner Vollzugseinrichtungen ausgeweitet werden.

Die Modelle unterscheiden sich jedoch. Während Berlin Endgeräte direkt in Hafträumen einführte, setzt NRW beim aktuellen Pilotprojekt auf beaufsichtigte digitale Sozialräume.

Entsprechend sollte die NRW-Meldung nicht als erstmaliger Internetzugang für Gefangene in Deutschland dargestellt werden.

Was Unternehmen aus dem Modell ableiten können

Für Unternehmen ist weniger der Justizkontext selbst relevant als das zugrunde liegende Sicherheitsprinzip. Nutzer erhalten Zugang zu digitalen Ressourcen, gleichzeitig muss der erreichbare Funktionsumfang möglichst eng begrenzt bleiben.

Solche Anforderungen bestehen auch in Produktionsnetzen, administrativen Bereichen oder bei besonders geschützten Arbeitsplätzen. Dort können getrennte Systeme, restriktive Berechtigungen und explizit freigegebene Dienste die Angriffsfläche begrenzen. Weitere technische Grundlagen dazu bündelt IT-Dock im Bereich Cybersecurity.

Welche dieser Maßnahmen NRW tatsächlich einsetzt, ist derzeit nicht bekannt. Das Pilotprojekt zeigt jedoch den Zielkonflikt deutlich: Digitalisierung soll bestehende Prozesse vereinfachen, darf aber neue Zugriffswege nicht unkontrolliert öffnen.

Internet im Gefängnis bedeutet in Nordrhein-Westfalen deshalb zunächst keinen freien Netzzugang. Das Land erprobt eine stark eingeschränkte digitale Umgebung für Bildung, Behördenkontakte und Resozialisierung. Entscheidend wird sein, wie sicher und praktikabel sich dieses Modell im laufenden Betrieb umsetzen lässt.

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