Citrix vs. VMware: Vergleich, Kosten & Alternativen 2026
Citrix vs. VMware im Vergleich: Architektur, Lizenzierung, Kosten und VDI-Eignung – plus Citrix- und VMware-Alternativen nach der Broadcom-Übernahme.
Ein Dokumentenscanner ist schnell gekauft. Schwieriger ist die Frage davor: Welches Papierproblem soll das Gerät lösen?

Ein Dokumentenscanner ist schnell gekauft. Schwieriger ist die Frage davor: Welches Papierproblem soll das Gerät lösen? Der tägliche Posteingang, der Aktenkeller aus zwölf Jahren, die Belege für die Steuerkanzlei — das sind verschiedene Aufgaben, und sie führen zu verschiedenen Geräten.
Die Datenblätter helfen dabei wenig. Sie nennen Seiten pro Minute, dpi-Werte und ADF-Kapazitäten, jeder Hersteller in seiner günstigsten Lesart. Was dort nicht steht: Sobald Buchungsbelege im Spiel sind, hängen am Scan Aufbewahrungsfristen, eine Verfahrensdokumentation und die Frage, ob das Papier danach vernichtet werden darf.
Die schnellste Vorauswahl gelingt nicht über den Preis, sondern über die Frage, wer das Gerät bedient und wie das Papier ankommt.
| Ihre Ausgangslage | Zuerst prüfen | Achten auf | Eher nachrangig |
|---|---|---|---|
| Ein Arbeitsplatz, täglich 10–50 Blatt | Kompaktgerät der Einstiegsklasse, 20–50 Blatt ADF | Ob WLAN gebraucht wird oder USB reicht | Netzwerkscanner mit Touchscreen |
| Mehrere Personen, kein großes Volumen | Brother ADS-4300N | Ob ein Display am Gerät wirklich nötig ist | Maximale Seitenleistung |
| Mehrere Personen, Bedienung am Gerät | Brother ADS-4700W, Epson DS-790WN | Scan-to-Folder, Profile, Speicherlöschung | Kompakte Bauform |
| Heterogenes Material: Karten, Belege, dicke Vorlagen | ScanSnap iX1300, Canon DR-C-Serie | Papierpfad, nicht Geschwindigkeit | Farbtiefe und maximale dpi |
| Altbestand über zehntausende Seiten | Erst Dienstleister anfragen, dann Hardware | Wer die Dateibenennung übernimmt | Eigene Hochleistungshardware |
| Bücher, gebundene oder brüchige Vorlagen | Flachbett- oder Aufsichtscanner | Auflagemaß und Krümmungskorrektur | Einzugsgeschwindigkeit |
| Unterwegs, wenige Seiten | Scanner-App auf dem vorhandenen Smartphone | Geregelte Qualitätskontrolle bei Belegen | Mobiler Hardware-Scanner |
Ein Dokumentenscanner überführt Papier automatisiert in Dateien. Der Unterschied zum Scanteil eines Multifunktionsdruckers liegt weniger in der Optik als im Einzug: Er zieht gemischte Stapel ein, erkennt Doppeleinzüge, dreht schiefe Seiten gerade und entfernt leere Rückseiten. Der Einzug eines Multifunktionsgeräts ist auf Kopiervorlagen ausgelegt, nicht auf Quittungen, Ausweise oder geknickte Lieferscheine — und teilt sich die Warteschlange mit Druckaufträgen.
Sind die Standardbauform: Blatt für Blatt, moderne Geräte erfassen beide Seiten in einem Durchgang. Kapazität 20 bis 100 Blatt. Richtig für alles, was lose und einigermaßen einheitlich vorliegt.
Haben eine Glasplatte und keinen Einzug — langsam, aber unempfindlich. Für gebundenes oder brüchiges Material, als Zweitgerät neben einem Einzugsscanner sinnvoll.
Erfassen kontaktlos von oben; die Software rechnet die Buchkrümmung heraus. Für gebundene Akten und Formate bis A3 der einzige praktikable Weg.
Am Rand liegen zwei Bauformen, die für Büros selten die Antwort sind: Handscanner werden über die Vorlage geführt und liefern bei größeren Mengen keine konstante Qualität. Hochleistungsscanner beginnen bei dreistelligen Seitenzahlen pro Minute — wer sie braucht, sollte das Projekt eher auslagern als die Hardware kaufen.
Ein Scan ohne Texterkennung ist ein Bild — ablegbar, aber nicht durchsuchbar. OCR legt unter das Bild eine unsichtbare Textebene. Für deren Qualität ist die Auflösung der wichtigste Stellhebel: Die Tesseract-Dokumentation nennt mindestens 300 dpi, ABBYY empfiehlt 400 bis 600 dpi für Schriften ab etwa 9 Punkt abwärts und rät bei verschmutzten Vorlagen zu Graustufen statt Schwarzweiß, weil reine Schwarzweißscans Zeicheninformation verlieren können.
Seit der zweiten GoBD-Änderung vom 14. Juli 2025 ist das keine reine Komfortfrage mehr. Randziffer 131 lautet nun:
„Erfolgt eine Anreicherung der Bildinformationen, z. B. durch OCR (Beispiel: Erzeugung einer volltextrecherchierbaren PDF-Datei im Erfassungsprozess), sind die dadurch gewonnenen Informationen nach Verifikation und Korrektur ebenfalls aufzubewahren.“
Der OCR-Volltext ist damit selbst aufbewahrungspflichtig und darf nicht nachträglich verworfen werden, um Speicherplatz zu sparen.
Zum Format: PDF/A-2u ist das gängige Ziel, aber nicht vorgeschrieben — die GoBD sind formatneutral. Unveränderbarkeit ist ohnehin keine Eigenschaft des Dateiformats, sondern des Speichersystems: Eine PDF-Datei auf einer normalen Festplatte erfüllt die Anforderung in keiner PDF-Variante.
Sobald Buchungsbelege digitalisiert werden, ist der Scanner Teil eines steuerlich relevanten Verfahrens. Das ist überschaubar — vorausgesetzt, man klärt es vor dem Kauf und nicht nach der ersten Betriebsprüfung.
Die GoBD gelten in der Fassung vom 28. November 2019, geändert am 11. März 2024 und am 14. Juli 2025. Für den Scanprozess sind vier Punkte einschlägig:
Die Wiedergabe muss bildlich mit dem Original übereinstimmen. Erfassung per Smartphone, Multifunktionsgerät oder Scanstraße ist ausdrücklich zulässig.
Wer erfassen darf, wann erfasst wird, wie Lesbarkeit und Vollständigkeit kontrolliert werden, wie Fehler protokolliert werden.
Farberfassung ist nötig, wenn der Farbe Beweisfunktion zukommt — genannt werden Minusbeträge in roter Schrift und Zeichnungsvermerke.
Zulässig, soweit die Unterlagen nicht nach anderen Vorschriften im Original aufzubewahren sind.
Was die GoBD nicht liefern: eine dpi-Zahl. Sie verlangen aber, dass die gewählten Parameter festgelegt und dokumentiert sind.
Sie ist die Grundlage dafür, Papieroriginale überhaupt vernichten zu dürfen — und man muss sie nicht selbst schreiben. Bundessteuerberaterkammer und Deutscher Steuerberaterverband stellen eine Muster-Verfahrensdokumentation bereit, aktuell Version 2.1 mit Stand 27. Februar 2026, die auch mobiles Scannen abdeckt.
Für die Gerätewahl relevant ist, was die Vorlage als dokumentationspflichtig vorsieht: Zielformat, Auflösung, Farbmodus, Kontrast, beidseitiger Einzug, Ablageort und Namenskonvention. Ein Scanner, dessen Software das nicht als benannte, reproduzierbare Profile speichert, macht die Dokumentation unnötig mühsam.
Nicht vernichtet werden dürfen Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, notarielle Urkunden und bestimmte Zollunterlagen. Dazu kommt eine Beweisebene, die technisch nicht abbildbar ist: Papierbeschaffenheit, Wasserzeichen, Zustand der Drucktinte.
Die Fristen haben sich zum 1. Januar 2025 geändert — durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom 23. Oktober 2024, nicht durch das Wachstumschancengesetz, wie gelegentlich zu lesen ist.
| Unterlagenart | Frist |
|---|---|
| Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Organisationsunterlagen | 10 Jahre |
| Buchungsbelege | 8 Jahre (vorher 10) |
| Handels- und Geschäftsbriefe, sonstige besteuerungsrelevante Unterlagen | 6 Jahre |
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Die Verkürzung auf acht Jahre wirkt über Art. 97 § 19a Abs. 2 EGAO auch auf Altbestände, deren Frist am 31. Dezember 2024 noch lief; ausgenommen bleiben Kreditinstitute, Versicherungs- und Wertpapierunternehmen.
Ein Nebeneffekt, der in Digitalisierungsprojekten übersehen wird: Endet die Aufbewahrungspflicht zwei Jahre früher, endet auch die Rechtfertigung für die Speicherung personenbezogener Daten früher. Löschkonzepte nach Art. 17 DSGVO sollten nachgezogen werden.
Die Technische Richtlinie beschreibt Anforderungen an das ersetzende Scannen, aktuell Version 1.5 vom 21. November 2024. Drei Punkte werden regelmäßig falsch wiedergegeben:
Sie ist freiwillig — das BSI selbst spricht von einem Handlungsleitfaden „ohne eine damit verbundene Verpflichtung zur Zertifizierung“ — und keine GoBD-Anforderung. Sie nennt keine dpi-Zahl: Anforderung A.SC.1 verlangt „ausreichende Qualität“ ohne Zahlenwert, geprüft wird nur, ob eine Auflösung dokumentiert wurde, nicht welche. Und der Beweiswert ist begrenzt: § 371b ZPO gilt nur für Urkunden, die eine öffentliche Stelle übertragen hat. Gescannte Belege privater Unternehmen bleiben Objekte des Augenscheins.
Da weder GoBD noch TR-03138 eine Auflösung vorgeben, orientiert sich die Praxis an anderen Quellen: 300 dpi beim Bundesarchiv, 300 bis 400 ppi in den DFG-Praxisregeln je nach Zeichengröße, 200 bis 300 dpi in der DATEV-Partnerdokumentation.
Zehn bis fünfzig Blatt am Tag, gemischt aus Post, Rechnungen und Formularen — ein kompakter Einzugsscanner mit 20 bis 50 Blatt deckt das ab. Wichtiger als Spitzengeschwindigkeit ist, dass der Scan ohne Umwege startet: eine Taste am Gerät oder ein Profil, das den Stapel direkt als durchsuchbares PDF im richtigen Ordner ablegt. WLAN ist hier der relevanteste Ausstattungsunterschied — ein reines USB-Gerät bindet den Scanner an einen Arbeitsplatz.
Ein Scanner, der über den PC einer einzelnen Person bedient wird, ist im Team ein Engpass und ein Datenschutzproblem. Was zählt: Netzwerkschnittstelle, eigenes Display, Benutzerprofile und die Fähigkeit, ohne angeschlossenen Rechner in einen Netzwerkordner zu scannen.
Aus Sicht der IT-Sicherheit sind diese Geräte dieselbe Kategorie wie Multifunktionsdrucker. Der BSI-Grundschutz-Baustein SYS.4.1 verlangt, Scandateien nur so kurz wie möglich auf dem Gerät zu speichern, Speicherverschlüsselung und sichere Löschung schon bei der Beschaffung zu berücksichtigen und „Scan in den Gerätespeicher“ abzuschalten, wenn es nicht gebraucht wird. Wer ein solches Gerät least, sollte die Rückgabe mitdenken.
Belegstapel sind das unfreundlichste Material, das ein Bürogerät sieht: gemischte Formate, geknickte Kassenbons, Thermopapier, aufgeklebte Notizen. Es zählt Papierhandling, nicht Spitzenleistung.
Zwei Punkte werden im Handel regelmäßig anders dargestellt. Erstens hat DATEV die integrierte Scanner-Ansteuerung zum 1. Oktober 2022 eingestellt — es gibt keine native DATEV-Scannersteuerung mehr. Der Ablauf ist: mit der Herstellersoftware in einen überwachten Ordner scannen, von dort hochladen. Zweitens existiert kein DATEV-Zertifizierungsprogramm für Scanner-Hardware; die Marktplatz-Zertifizierung betrifft Software und Schnittstellen. Brother formuliert das korrekt und beschreibt Geräte als solche, die „die DATEV-Anforderungen erfüllen“ — im Handel wird daraus ein Prüfsiegel, das es nicht gibt.
Bei den Scaneinstellungen entsteht ein Zielkonflikt: DATEV-Partnerdokumentation empfiehlt 200 bis 300 dpi in Schwarzweiß, die GoBD verlangen Farbe, wo ihr Beweisfunktion zukommt. Sinnvoll ist kein globaler Schwarzweiß-Standard, sondern eine Trennung nach Belegart — beide Profile gehören in die Verfahrensdokumentation.
Bei Altbeständen lohnt vor dem Kauf eine ehrliche Rechnung. Ein Arbeitsplatzgerät ist für 40.000 Seiten die falsche Antwort: Es dauert Wochen, blockiert eine Person und ist danach überdimensioniert. Dienstleister digitalisieren Aktenbestände als Auftragsarbeit — rechtlich Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, mit verschärften Anforderungen, sobald Gesundheitsdaten aus Personalakten enthalten sind. Der eigentliche Kostenfaktor ist ohnehin nicht die Scanzeit, sondern die Dateibenennung.
Für gebundenes Material bleiben zwei Wege: der Flachbettscanner für gelegentliche Fälle, der Aufsichtscanner für regelmäßigen Bedarf. Letzterer erfasst A3 in ein bis drei Sekunden pro Seite, löst mit umgerechnet etwa 320 bis 410 dpi aber deutlich niedriger auf als ein Flachbett — für Text reicht das.
Mobil ist das Smartphone meist praktikabler als zusätzliche Hardware; das Segment mobiler Scanner schrumpft. Die GoBD lassen mobiles Scannen ausdrücklich zu, DATEV mahnt aber zur Sorgfalt: Licht, Schatten und Winkel beeinflussen, ob die Aufnahme bildlich mit dem Original übereinstimmt. Wer so erfasste Belege buchhalterisch verwendet, braucht eine geregelte Qualitätskontrolle, nicht nur eine App.
Alle gelisteten Einzugsgeräte lösen optisch mit 600 dpi auf und beherrschen Single-Pass-Duplex. Geschwindigkeitsangaben nach Herstellerangabe bei 200 bis 300 dpi. Die Preisklassen sind unten definiert; Straßenpreise ändern sich laufend, weshalb hier Bänder statt Einzelpreise stehen.
Eine Namensverwirrung vorweg: Die ScanSnap-Reihe lief früher unter Fujitsu und gehört seit der Ausgliederung des Scannergeschäfts zu Ricoh. Wer nach einem Fujitsu-Dokumentenscanner sucht, meint in aller Regel diese Geräte — Technik und Modellbezeichnungen sind dieselben geblieben.
| Modell | Typ | ppm / ipm | ADF | Netzwerk | Klasse | Wofür geeignet |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Epson Perfection V39II | Flachbett | ca. 10 s/Seite | – | – | Einstieg | Einzelvorlagen, Bücher, empfindliches Material |
| Brother ADS-1300 | Einzug kompakt | 30 / 60 | 20 | – (USB-C) | Einstieg | Einzelarbeitsplatz mit festem Rechner |
| Ricoh ScanSnap iX1300 | Einzug kompakt | 30 / 60 | 20 | WLAN | Einstieg | Gemischtes Material, Karten, gefaltete Belege |
| Canon imageFORMULA DR-C225 II | Einzug | 25 / 50 | 45 | – | Mittelklasse | Dicke Medien, Ausweise, Farbe ohne Tempoverlust |
| Ricoh ScanSnap iX1400 | Einzug | 40 / 80 | 50 | – (USB) | Mittelklasse | Einzelarbeitsplatz mit höherem Volumen |
| Brother ADS-1800W | Einzug kompakt | 30 / 60 | 20 | WLAN | Mittelklasse | Kleines Büro, Bedienung am Gerät |
| Brother ADS-4300N | Einzug | 40 / 80 | 80 | LAN | Mittelklasse | Netzwerkbetrieb ohne Touchscreen-Aufpreis |
| Canon imageFORMULA DR-C240 | Einzug | 45 / 90 (s/w) | 60 | – (USB) | Mittelklasse | Volumen am Einzelplatz, Barcode-Verarbeitung |
| Epson ES-C380W | Einzug kompakt | 30 / 60 | 20 | WLAN | Mittelklasse | Belege, Bedienung über Touchscreen |
| Ricoh ScanSnap iX2500 | Einzug | 45 / 90 | 100 | Wi-Fi 6 | Mittelklasse | Nachfolger des iX1600, hoher Komfort |
| Brother ADS-4700W | Einzug | 40 / 80 | 80 | LAN + WLAN | Abteilung | Abteilungsbetrieb, PC-freies Scannen |
| Epson WorkForce DS-790WN | Einzug | 45 / 90 | 100 | Gigabit-LAN | Abteilung | Größere Teams, hoher Durchsatz im Netz |
| Brother ADS-4900W | Einzug | 60 / 120 | 100 | LAN + WLAN | Abteilung | Hohes Tagesvolumen, Digitalisierungsprojekte |
| CZUR ET25 Pro | Aufsicht | ca. 1,5 s/Scan | – | – (USB) | Aufsicht | Bücher, gebundene Akten, A3 |
| Ricoh ScanSnap SV600 | Aufsicht | ca. 3 s/Seite | – | – (USB) | Aufsicht | Bücher und Vorlagen bis 30 mm Dicke |
Fast alle Fehlkäufe entstehen daraus, dass eine dieser Fragen übersprungen wurde.
Nicht der Spitzentag zählt, sondern der Monatsdurchschnitt.
Einheitliches A4 oder gemischte Stapel mit Belegen, Karten und Knicken?
Eine Person am eigenen Rechner oder mehrere ohne festen Arbeitsplatz?
Lokaler Ordner, Netzwerkfreigabe, Dokumentenmanagement, Buchhaltung?
Dann gelten GoBD-Anforderungen und eine Verfahrensdokumentation ist nötig.
Reicht die mitgelieferte OCR oder braucht es Zusatzsoftware?
PDF, PDF/A, TIFF, JPEG.
USB, WLAN, LAN — und wer betreibt das Gerät, wenn es im Netz hängt?
Wenn ja: gesondert planen, nicht mit dem laufenden Betrieb vermischen.
Bei Netzwerkgeräten mit internem Speicher ist sichere Löschung ein Beschaffungskriterium.
Eine offizielle Klassifizierung gibt es nicht — weder von Herstellern noch von Verbänden. Die Einteilung leitet sich aus den Marktpreisen der verglichenen Geräte ab.
| Klasse | Preisspanne | Typische Eckdaten |
|---|---|---|
| Einstieg | ca. 85–280 € | 20–30 Seiten/Min, ADF bis 20 Blatt oder Flachbett, meist nur USB, kein Display |
| Mittelklasse | ca. 280–550 € | 30–45 Seiten/Min, ADF 45–100 Blatt, WLAN meist vorhanden, LAN und Touchscreen teilweise |
| Abteilung | ca. 550–1.100 € | 45–60 Seiten/Min, ADF 80–100 Blatt, Gigabit-LAN, großes Display, Zugriffsschutz |
| Aufsicht | ca. 590–830 € | kontaktlos bis A3, kein Einzug — mit den anderen Klassen nicht vergleichbar |
Der Aufpreis für Ethernet plus Touchscreen liegt bei etwa 150 bis 200 Euro. Und man sollte sich nicht darauf verlassen, dass Auslaufmodelle günstiger sind: Der ScanSnap iX1600 kostet aktuell mehr als sein schnellerer Nachfolger iX2500.
Rechnerisch bei 30 Seiten pro Minute rund dreieinhalb Minuten, bei 60 Seiten unter zwei. Entscheidender ist der Einzug: Bei 20-Blatt-Kapazität muss fünfmal nachgelegt werden, bei 100 Blatt läuft der Stapel durch.
Technisch ja, sinnvoll meist nicht. Einzugsscanner ziehen Fotos mechanisch durch das Gerät, was Abdrücke verursachen kann. Für Fotos ist ein Flachbett die bessere Wahl, für Dias und Negative zwingend eines mit Durchlichteinheit.
Nur mit passendem Papierweg. Geräte mit geradem oder umschaltbarem Pfad nehmen geprägte Karten an, Geräte mit reinem U-Turn-Pfad nicht zuverlässig. Laminiertes Material rutscht im Einzug und irritiert die Ultraschallerkennung — dafür ist das Flachbett der sichere Weg.
Nicht zuverlässig. Standard-OCR ist auf Maschinenschrift ausgelegt; für Handschrift braucht es Intelligent Character Recognition, und auch die arbeitet bei freier Handschrift ungenau. Der Scan bleibt als Bild natürlich lesbar.
Für einzelne Seiten unterwegs genügt das Smartphone. Für tägliche Stapel nicht: Ein Einzugsscanner verarbeitet 20 bis 100 Blatt ohne manuelles Nachführen und liefert konstante Ergebnisse — die Aufnahmequalität am Handy hängt von Licht und Winkel ab.
Praktisch alle Bürogeräte bieten automatische Farberkennung. Bei buchhalterisch relevanten Unterlagen sollte man sich darauf nicht verlassen: Wo Farbe Beweisfunktion hat, ist ein festes Farbprofil sicherer als die Automatik.
In der Regel Treiber, ein Scanprogramm mit Profilverwaltung und eine OCR-Komponente für durchsuchbare PDFs. Bei den Herstellersuiten lohnt der Blick auf die macOS-Unterstützung — sie ist bei mancher Zusatzsoftware eingeschränkt.
Nein. Ein DATEV-Zertifizierungsprogramm für Scanner-Hardware existiert nicht; die Marktplatz-Zertifizierung betrifft Software und Schnittstellen. Formulierungen wie „DATEV-zertifiziert“ im Handel meinen bestenfalls, dass ein Gerät die DATEV-Anforderungen erfüllt.
Ja, sofern eine Verfahrensdokumentation vorliegt und die Unterlagen nicht nach anderen Vorschriften im Original aufzubewahren sind. Ausgenommen sind unter anderem Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und notarielle Urkunden.
Nein. Auf test.de finden sich ältere Flachbettscanner-Tests und ein Druckertest mit Multifunktionsgeräten, aber kein Test dedizierter Einzugsscanner. Belastbar ist der c’t-Vergleichstest kompakter Geräte bis 500 Euro aus Ausgabe 11/2026.
Die Gerätewahl entscheidet sich an drei Fragen: Wie viel Papier kommt täglich an, wie einheitlich ist es, und wie viele Personen sollen scannen. Alles andere — Spitzengeschwindigkeit, maximale Auflösung, Farbtiefe — ist nachrangig.
Sobald Buchungsbelege dabei sind, ist die Verfahrensdokumentation der Teil, der über den Nutzen der Digitalisierung entscheidet. Ohne sie darf kein Papier vernichtet werden, und dann hat man am Ende beides: die Dateien und die Ordner.
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