
Testdatenmanagement (TDM) | Definition, Prozess & DSGVO
Testdatenmanagement (TDM) bezeichnet den systematischen Prozess, mit dem Unternehmen Testdaten für den Softwaretest planen, erzeugen, bereitstellen, verwalten und schützen.
Synthetische Testdaten datenschutzkonform erzeugen: Methoden, Testdatengenerator-Tools, DSGVO-Vorteile und Abgrenzung zu Anonymisierung & Data Masking.

Synthetische Testdaten bilden Struktur, Format und statistische Eigenschaften echter Produktivdaten nach, ohne reale Personendaten zu enthalten. Niemand kopiert sie aus der Produktion. Ein Generator erzeugt sie nach Regeln, Verteilungen oder Modellen. Voll synthetische Datensätze fallen deshalb nicht unter die DSGVO, und Sie dürfen sie ohne datenschutzrechtliche Auflagen für Testzwecke nutzen.
Für Testteams entscheidet dieser Unterschied über den Arbeitsalltag. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat in ihrer Kurzposition zu personenbezogenen Daten bei Software-Entwicklung und Tests eine klare Linie gezogen: Entwicklung und Test sind keine Ausnahmebereiche mit gelockerten Vorgaben. Wer testet, braucht in aller Regel keine Daten mit Personenbezug, und deshalb darf er sie auch nicht verarbeiten. Wer trotzdem die Produktionsdatenbank kopiert, muss begründen, warum es anders nicht ging. Diese Begründung gelingt selten.
Synthetische Testdaten entstehen eigens für Testzwecke und verweisen auf keine reale Person und keinen realen Vorgang. Sie sehen aus wie Produktivdaten, sie verhalten sich in der Anwendung wie Produktivdaten und sie erfüllen dieselben Formatregeln. Ihr Ursprung unterscheidet sie: Sie kommen aus einem Generator, nicht aus dem Echtbetrieb.
Produktivdaten sammeln sich im laufenden Geschäft an. Kunden legen Konten an, Bestellungen laufen ein, das System bucht Transaktionen. Jeder dieser Datensätze gehört zu einem echten Menschen und fällt damit nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO unter die personenbezogenen Daten. Synthetische Datensätze dagegen konstruiert jemand bewusst. Ein Testdatengenerator baut einen kompletten Kundenstamm auf: plausible Namen, gültige Adressen, korrekte Prüfziffern, realistische Verteilungen. Hinter keinem einzigen Datensatz steht ein Mensch.
Synthetisch heißt: Jemand hat die Daten erzeugt, statt sie zu erheben. Wie weit diese Synthese reicht, entscheidet alles Weitere. Voll synthetische Datensätze entstehen ohne jeden Personenbezug, etwa nach festen Regeln oder statistischen Mustern. Teilsynthetische Datensätze tragen dagegen noch echte Anteile, weil ein Werkzeug nur einzelne Felder ersetzt hat.
Diese Grenze entscheidet auch rechtlich. Die BfDI zählt voll synthetische Daten zu den anonymen Daten und erlaubt sie ohne Einschränkung für Entwicklung und Test. Leitet dagegen ein trainiertes Modell die Datensätze aus Echtdaten ab, verlässt der Bestand diesen sicheren Bereich. Genau diese Fälle klammert die BfDI in ihrer Kurzposition ausdrücklich aus. Wer synthetische Daten pauschal für unbedenklich hält, übersieht diese Fußnote.
Die drei Begriffe überschneiden sich, meinen aber unterschiedliche Wege:
Im Softwaretest dürfen Sie die Abgrenzung getrost vernachlässigen. Es zählt, ob Ihre Datensätze fachlich stimmen, referenziell zusammenpassen und keinen Personenbezug tragen.
Am stärksten treibt die fehlende Rechtsgrundlage. Ihr Unternehmen erhebt Kundendaten, um Verträge zu erfüllen, nicht um Regressionstests zu fahren. Für diesen Zweckwechsel findet sich selten eine tragfähige Grundlage. Die Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO kippt regelmäßig gegen das Unternehmen, weil ein Testlauf keinen vollständigen Produktivdatensatz braucht.
Dazu kommt Art. 25 DSGVO. Privacy by Design verlangt, dass Sie den Datenschutz von Anfang an einbauen, und das schließt Ihren Entwicklungsprozess ein. Die BfDI empfiehlt dafür eine gestufte Prüffolge: zuerst nicht-personenbezogene Daten, dann anonyme Daten, danach pseudonymisierte Daten, und erst im begründeten Ausnahmefall Echtdaten. Wer diese Reihenfolge überspringt, dokumentiert am Ende mehr, als er testet.
Der Effekt zeigt sich sofort im Betrieb. Testumgebungen schützen Sie schwächer als die Produktion, mehr Menschen greifen darauf zu, und Kopien entstehen häufiger. Jede dieser Kopien vergrößert die Angriffsfläche für genau die Datensätze, die am meisten Schutz brauchen.
Der Datenschutz löst die Umstellung aus. Die Testeffizienz zahlt sie zurück:
Ein Generator kennt nur die Muster, die jemand hineingelegt hat. Deshalb fehlen synthetischen Testdaten die schmutzigen Realitäten gewachsener Systeme: Altlasten aus Migrationen, inkonsistente Schreibweisen, historische Sonderfälle aus längst abgelösten Vorsystemen. Vier Grenzen sollten Sie einplanen:
Der Ausgangspunkt trennt die Verfahren. Anonymisierung, Pseudonymisierung und Data Masking greifen einen echten Datenbestand an und verändern ihn. Synthetische Daten brauchen diesen Bestand gar nicht erst. Deshalb existiert kein Datensatz, den jemand zurückrechnen könnte, und kein Schlüssel, der Ihnen abhandenkommt.
| Verfahren | Ausgangspunkt | Personenbezug | DSGVO anwendbar |
|---|---|---|---|
| Voll synthetische Daten | Regeln, Verteilungen, Datenmodell | keiner | nein |
| Anonymisierung | Echtdaten | entfernt, wenn niemand die Person praktisch wieder bestimmen kann | nein, wenn sie wirkt |
| Pseudonymisierung | Echtdaten | ersetzt, über Zusatzwissen wiederherstellbar | ja, für den Verantwortlichen |
| Data Masking | Echtdaten | je nach Verfahren entfernt oder verdeckt | hängt von der Umsetzung ab |
Wie wenig Pseudonymisierung Ihnen hier hilft, bestätigte der EuGH im September 2025 (Rechtssache C-413/23 P). Das Gericht betont, dass der Personenbezug relativ wirkt: Ein Empfänger ohne Zusatzwissen sieht anonyme Daten, während der Verantwortliche mit dem Schlüssel weiterhin personenbezogene Daten verarbeitet. Für Ihr Testteam heißt das konkret: Pseudonymisieren Sie Ihre eigenen Produktivdaten, bleiben diese im eigenen Haus DSGVO-pflichtig. Sie brauchen dann weiterhin ein Löschkonzept, führen die Verarbeitung im Verzeichnis und erfüllen Betroffenenrechte.
Greifen Sie zur Maskierung, wenn Sie die reale Datenstruktur brauchen. Das gilt für Fehleranalysen an einem konkreten Produktionsfall, für Migrationstests mit echten Altbeständen und immer dann, wenn gewachsene Datenqualität selbst zum Testziel gehört. Data Masking erhält Volumen, Verteilung und Struktur des Originals und tauscht nur die sensiblen Feldinhalte aus.
Synthetische Daten schlagen die Maskierung in vier Situationen: Sie entwickeln neu und besitzen noch keinen Produktivbestand. Sie brauchen Grenzfälle, die real nicht vorkommen. Sie brauchen mehr Volumen, als Ihr System hergibt. Oder die Daten verlassen das Haus, Richtung Dienstleister, Offshore-Team oder Cloud-Testumgebung. Viele Teams fahren deshalb zweigleisig: maskierte Datensätze für den fachlichen Abnahmetest, synthetische für Entwicklung, Automatisierung und Last.
Gegen die reine Maskierung spricht außerdem die Anonymisierungsprüfung. Entfernen Sie nur Namen und Kundennummern, bleiben die Quasi-Identifikatoren stehen. Postleitzahl, Geburtsdatum und Beruf reichen kombiniert oft aus, um eine Person wieder zu bestimmen. Die BfDI verlangt ausdrücklich, dass Sie dabei auch die Mittel Dritter einbeziehen, die nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich jemand nutzen würde.
Die DSGVO greift nur bei personenbezogenen Daten. Fehlt der Personenbezug vollständig, entfallen sämtliche Pflichten: Sie brauchen keine Rechtsgrundlage, keine Löschfristen, keine Datenschutz-Folgenabschätzung und melden auch keine Panne in der Testumgebung.
Voll synthetische Datensätze erfüllen diese Bedingung, solange sie ohne Rückgriff auf echte Personendaten entstehen. Anonymisierte Daten erfüllen sie nur dann, wenn niemand die Person mehr zuordnen kann oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft. Pseudonymisierte Daten erfüllen sie für den Verantwortlichen nie.
Sie beschreiben, wie ein gültiger Datensatz aussehen muss, und der Generator liefert beliebig viele davon. Die Regeln ziehen Sie aus Schema, Wertebereichen, Prüfziffernlogik und Fachlogik. Ein Vertrag startet frühestens, wenn der Partner volljährig wird. Die IBAN trägt eine gültige Prüfziffer. Das Rechnungsdatum liegt nach dem Lieferdatum.
Diese Methode dominiert den Softwaretest zu Recht. Sie bleibt nachvollziehbar, sie wiederholt sich exakt, sie braucht keine Echtdaten als Eingabe und liefert damit den rechtlich unstrittigen Fall. Eine Grenze bleibt: Der Generator kennt nur das, was jemand modelliert hat.
Statistische Verfahren nehmen einen realen Datenbestand als Referenz. Sie lesen Verteilungen, Korrelationen und Häufigkeiten heraus und erzeugen daraus neue Datensätze. Das Ergebnis trifft die Realität deutlich genauer als eine Gleichverteilung, etwa bei der Altersstruktur Ihres Kundenstamms oder bei Transaktionen über die Wochentage.
Den Preis zahlen Sie an der Eingabe. Als Trainingsmaterial dienen Echtdaten, deshalb verarbeiten Sie schon in diesem Schritt personenbezogene Daten und brauchen eine Rechtsgrundlage. Anonym wird das Ergebnis dadurch nicht automatisch. Sie müssen es auf Re-Identifikationsrisiken prüfen, bevor es in die Testumgebung darf.
KI-basierte Verfahren wie Generative Adversarial Networks (GANs) oder Variational Autoencoder lernen die Struktur eines Datenbestands. Anschließend erzeugen sie Datensätze, die sich statistisch kaum vom Original unterscheiden. Für Analytics, ML-Training und Datenprodukte spielt dieser Ansatz seine Stärke aus. Für den klassischen Funktionstest überdimensionieren Sie damit meist.
Zwei Punkte gehören in jede Bewertung. Erstens das Overfitting: Ein überangepasstes Modell spuckt einzelne reale Datensätze fast unverändert aus. Zweitens die Nachweispflicht. Sie müssen belegen, dass das Ergebnis anonym bleibt, und dieser Nachweis kostet bei einem neuronalen Netz deutlich mehr Mühe als bei einer Regel, die Echtdaten nie zu sehen bekommt.
Generierte Datensätze scheitern im Test selten an fehlender Realitätsnähe. Sie scheitern an gebrochener Konsistenz. Ein Auftrag ohne passenden Kunden, eine Rechnungsposition ohne Artikel oder eine JSON-Struktur mit einer ID, die in keiner Tabelle auftaucht: Jeder dieser Fälle stoppt den Testlauf sofort. Achten Sie deshalb auf drei Ebenen:
Werkzeuge, die Fremdschlüsselbeziehungen direkt aus dem Schema lesen und die Generierung daran ausrichten, sparen Ihnen an dieser Stelle den größten Teil der Handarbeit.
Ein Testdatengenerator liest Ihr Datenmodell ein, verbindet jedes Feld mit einer Erzeugungsregel und schreibt das Ergebnis ins Zielformat. Der typische Ablauf: Schema einlesen, Felder mit Generatoren belegen, Beziehungen und Verteilungen definieren, Datensätze erzeugen, gegen Constraints validieren, in Datenbank, CSV, JSON oder Schnittstelle ausleiten.
Gute Werkzeuge liefern die Bausteine schon mit: Adressen samt passender Postleitzahl, Namen in realistischer Häufigkeit, IBANs und Steuernummern mit korrekter Prüfziffer, dazu Wahrscheinlichkeitsverteilungen für Alter oder Umsatz. Genau daran entscheidet sich, ob Sie einen formal gültigen Datenbestand bekommen oder einen, mit dem Sie fachlich testen können.
Für JVM-Projekte greifen Sie am schnellsten zu Datafaker. Die Bibliothek pflegt das Erbe des eingestellten JavaFaker weiter, bringt über 250 Datenprovider mit und hängt als Maven- oder Gradle-Abhängigkeit direkt in Ihren Unit- und Integrationstests. Wer ganze Objektgraphen füllen will, kombiniert sie mit EasyRandom. Weitere etablierte Optionen:
Alle teilen einen Nachteil: Sie liefern Bausteine, kein fertiges Testdatenmanagement. Modellierung, Verteilung, Konsistenz und Betrieb bleiben bei Ihnen.
Kommerzielle Plattformen setzen dort an, wo Bibliotheken aufgeben: bei heterogenen Systemlandschaften, Legacy-Datenbanken, Mainframe-Anbindung, Governance und Nachweisführung. Statt eines Skripts pro Team etablieren Sie einen zentralen Prozess, aus dem sich alle Testumgebungen bedienen. Test Data as a Service treibt das weiter: Ihre Testteams fordern den passenden Datenbestand über einen Self-Service an, statt ihn selbst zu bauen.
Im DACH-Raum vertreibt zum Beispiel JET-Software aus Babenhausen die IRI-Produktsuite. Mit IRI RowGen erzeugen Sie synthetische Testdaten, die referenziell zusammenpassen und produktionsnah wirken, ohne dass echte personenbezogene Daten das System je berühren. IRI FieldShield deckt ergänzend die Maskierung ab. Betreiben Sie eine gemischte Landschaft aus Mainframe und Open Systems, entscheidet meist genau diese Plattformabdeckung. Im selben Feld bewegen sich unter anderem Delphix, Informatica, Broadcom, GenRocket und K2View sowie KI-getriebene Anbieter wie MOSTLY AI, Tonic.ai oder Gretel.
| Kriterium | Worauf achten |
|---|---|
| Datenschutz | Kommt der Generator ohne Echtdaten aus? Falls er modelliert: Liegt ein Nachweis zum Re-Identifikationsrisiko vor? |
| Referenzielle Integrität | Hält das Werkzeug Beziehungen über Tabellen und Systeme hinweg? |
| Formate | SQL, JSON, CSV, XML, Schnittstellen-Payloads, Mainframe-Datentypen |
| Fachliche Regeln | Prüfziffern, Verteilungen, landesspezifische Adressen und Bankdaten |
| Automatisierung | CLI, API, Container, Anbindung an CI/CD |
| Volumen | Wie viele Datensätze schafft das Werkzeug pro Stunde für Last- und Performancetests? |
| Reproduzierbarkeit | Fester Seed, Konfiguration versionierbar im Repository |
| Betrieb | Wer pflegt die Modelle, wenn sich das Schema ändert? |
Im Funktions- und Regressionstest liefern synthetische Datensätze die Basis für reproduzierbare Testfälle. Jeder Testlauf startet auf einem definierten Datenstand, statt auf dem Zufallsstand des letzten Produktionsabzugs. Damit deuten Sie Fehlschläge eindeutig: Bricht ein Test, liegt es am Code und nicht an veränderten Daten.
Besonders zahlen sich Grenzfälle und Äquivalenzklassen aus. Sie konstruieren die Fälle, statt in Echtdaten danach zu fahnden. Für Last- und Performancetests kommt der Mengeneffekt dazu. Ein Generator liefert die Millionen Transaktionen, die Ihr echter Bestand vielleicht nie zusammenbringt.
Am meisten holen Sie über die Automatisierung heraus. Hängen Sie den Generator als Container oder CLI in die Pipeline, baut er die Testdatenbank bei jedem Lauf neu auf: Schema migrieren, Datensätze erzeugen, Tests ausführen, Umgebung verwerfen. Die Wartezeit auf freigegebene Datenabzüge entfällt, und die kostet in vielen Organisationen Tage.
Drei Punkte entscheiden über den Erfolg:
Hier trifft hohes Volumen auf dichte Regulierung. Für Finanzunternehmen gilt seit Januar 2025 zusätzlich zur DSGVO die DORA-Verordnung. Die zugehörigen technischen Regulierungsstandards lassen Produktionsdaten in Testumgebungen nur ausnahmsweise zu, etwa wenn eine Anonymisierung praktisch scheitert. Selbst dann verlangen sie Schutzmaßnahmen, Dokumentation und eine formale Genehmigung. Synthetische Transaktionen, Konten und Zahlungsströme bilden damit den Regelfall, nicht die Kür.
Gesundheitsdaten nach Art. 4 Nr. 15 DSGVO zählen zu den besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO und genießen den höchsten Schutz. Gleichzeitig verraten sie ihre Träger besonders leicht, weil Diagnosen, Behandlungsverläufe und Altersangaben kombiniert sehr spezifisch werden. Mit synthetischen Gesundheitsdaten testen Sie Klinikinformationssysteme, Abrechnungslogik und Schnittstellen, ohne dieses Feld überhaupt zu betreten.
Bis die Übergangsfristen der deutschen E-Rechnungspflicht auslaufen, muss Ihre Software strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD sicher verarbeiten. Dafür brauchen Sie Rechnungen in allen Varianten: Gutschriften, Teilleistungen, abweichende Steuersätze, fehlerhafte Felder. Echte Kundenrechnungen decken davon nur einen Ausschnitt ab, ein Generator die vollständige Matrix.
Voll synthetische Daten erfüllen die DSGVO, weil die Verordnung auf sie gar nicht zugreift. Ohne Personenbezug verarbeiten Sie keine personenbezogenen Daten und schulden niemandem etwas. Diese Einordnung trägt allerdings nur, solange Ihr Datenbestand ohne Rückgriff auf echte Personendaten entsteht.
Kritisch wird es, sobald ein Modell ins Spiel kommt. Trainieren Sie einen Generator auf Produktivdaten, verarbeiten Sie bereits im Training personenbezogene Daten und brauchen dafür eine Rechtsgrundlage. Anonym ist das Ergebnis erst, wenn Sie es belegen können. Zufällige Ähnlichkeit taugt nicht als Nachweis. Wer den einfachen Weg sucht, generiert regelbasiert aus dem Schema.
Prüfen Sie jeden erzeugten Datenbestand, bevor er die Testumgebung erreicht. Vier Fragen genügen für den ersten Durchgang:
Taucht ein Datensatz aus dem Trainingsmaterial identisch oder fast identisch im Ergebnis auf?
Machen Kombinationen aus Postleitzahl, Geburtsdatum, Beruf oder Diagnose einzelne Datensätze eindeutig?
Hat der Generator seltene Extremwerte übernommen, etwa einen Umsatz, der auf genau ein Unternehmen zeigt?
Ließe sich der Bestand mit öffentlich verfügbaren Quellen verknüpfen? Die BfDI verlangt ausdrücklich, dass Sie auch die Mittel Dritter einbeziehen.
Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest. Bei einer Prüfung zählt nicht, dass Ihre Datensätze synthetisch heißen. Es zählt, dass Sie zeigen können, warum kein Personenbezug entsteht.
Ein Generator allein löst noch nichts. Erst das Testdatenmanagement macht daraus einen belastbaren Prozess. Es klärt, wer welchen Datenbestand anfordern darf, wer die Modelle bei Schemaänderungen pflegt, wie die Datensätze in die Umgebung kommen und wann jemand sie löscht.
In der Regel fahren Teams am besten zweigleisig. Synthetische Datensätze setzen sie als Standard für Entwicklung, Automatisierung und Last. Maskierte Bestände heben sie für die wenigen Fälle auf, in denen echte Datenstrukturen unverzichtbar bleiben. Echtdaten lassen sie nur als dokumentierte Ausnahme zu, mit Genehmigung und Löschfrist. Diese Reihenfolge spiegelt die Prüffolge der Aufsichtsbehörde und hält im Audit stand.
Synthetische Testdaten lösen zwei Probleme auf einmal. Sie nehmen den Datenschutz aus Ihrer Testumgebung heraus, weil voll synthetische Datensätze schlicht nicht unter die DSGVO fallen. Und sie machen Ihre Tests besser, weil Sie Grenzfälle, Volumen und Reproduzierbarkeit selbst steuern, statt sich vom Zufall des Produktionsbestands abhängig zu machen.
Der Aufwand steckt nicht im Generatorlauf. Er steckt darin, fachliche Regeln zu formulieren, Beziehungen sauber abzubilden und Verteilungen realistisch zu treffen. Wer diese Arbeit einmal leistet und die Konfiguration wie Code versioniert, bekommt einen Testdatenbestand, der mit jedem Release mitwächst.
Sie stehen sofort bereit, skalieren beliebig und wiederholen sich exakt. Grenzfälle konstruieren Sie gezielt, statt in Echtdaten danach zu suchen. Vor allem entfällt das Datenschutzrisiko: Voll synthetische Datensätze enthalten keine Personendaten und fallen damit nicht unter die DSGVO.
Synthetische Testdaten bilden Struktur, Format und statistische Eigenschaften echter Produktivdaten nach, ohne reale Personen abzubilden. Ein Generator erzeugt sie nach Regeln, Verteilungen oder Modellen. Sie dienen ausschließlich Testzwecken und ersetzen dort die Kopie der Produktionsdatenbank.
Über drei Methoden: regelbasiert aus Schema und Fachlogik, statistisch aus den Verteilungen eines Referenzbestands oder KI-basiert über trainierte Modelle wie GANs. Im Softwaretest dominiert die regelbasierte Generierung, weil sie ohne Echtdaten auskommt und jeden Lauf reproduziert.
Nein. Voll synthetische Daten, die ohne Rückgriff auf Echtdaten entstehen, fallen nicht unter die DSGVO. Leitet dagegen ein Modell die Datensätze aus Produktivdaten ab, gilt das nicht automatisch: Schon das Training verarbeitet personenbezogene Daten, und Overfitting kann reale Datensätze zurückspielen.
Anonymisierung verändert einen echten Datenbestand so lange, bis niemand die Person praktisch mehr zuordnen kann. Synthetische Daten brauchen diesen Bestand nicht. Deshalb existiert nichts, das jemand zurückrechnen könnte, und keine Anonymisierungsprüfung, die misslingt.
Wenn Sie noch keinen Produktivbestand besitzen, wenn Sie Grenzfälle oder Volumen brauchen, die real nicht vorkommen, oder wenn die Daten Ihr Unternehmen verlassen. Zur Maskierung greifen Sie, wenn gewachsene Datenqualität, Altlasten oder ein konkreter Produktionsfall zum Testziel gehören.
Im Open-Source-Bereich etablierten sich Datafaker (JVM), Benerator, SDV und Faker. Kommerzielle Plattformen wie IRI RowGen decken referenzielle Integrität, heterogene Landschaften und Governance ab. Entscheiden Sie nach Formatunterstützung, Konsistenz über Systemgrenzen hinweg und Automatisierbarkeit.
Der Generator muss Fremdschlüsselbeziehungen aus dem Schema lesen, die Erzeugungsreihenfolge daran ausrichten und IDs über Tabellen sowie Systemgrenzen hinweg konstant halten. Speisen Sie SQL-Strukturen, JSON-Formate und Schnittstellendateien aus derselben Konfiguration, dann driften sie nicht auseinander.
Hängen Sie einen Generator mit CLI-, API- oder Container-Schnittstelle in die Pipeline, der bei jedem Lauf die Testdatenbank neu aufbaut. Versionieren Sie die Konfiguration wie Code, setzen Sie einen festen Seed für reproduzierbare Läufe und verwerfen Sie die Umgebung nach dem Test.
Für Ihr Unternehmen ja. Der EuGH bestätigte im September 2025 (C-413/23 P), dass der Personenbezug relativ wirkt: Wer das Zusatzwissen zur Re-Identifikation besitzt, verarbeitet weiterhin personenbezogene Daten, samt aller Pflichten aus der DSGVO.
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