Die EU zieht den Lade-Standard weiter durch: Ab 28. April 2026 müssen auch neu angebotene Laptops in der EU per USB-C aufladbar sein. Für viele andere Geräteklassen wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer, Kameras, E-Reader, Tastaturen oder Mäuse gilt diese Vorgabe bereits seit 28. Dezember 2024. Ziel der Regelung ist es, den Wildwuchs bei Ladeanschlüssen zu beenden, Elektroschrott zu reduzieren und die Nutzung kompatibler Ladegeräte zu vereinfachen.
Was sich für Unternehmen konkret ändert
Für IT-Entscheider ist das Thema längst kein reines Verbraucherthema mehr. Die Vorgabe betrifft Beschaffung, Geräte-Standardisierung und Zubehör-Management gleichermaßen. Wer Notebooks, Smartphones, Headsets oder weitere mobile Endgeräte im Unternehmen einkauft, kann Ladeinfrastruktur und Arbeitsplatz-Setups künftig konsistenter planen. Das reduziert Komplexität im Gerätemix und macht Beschaffungsprozesse mittelfristig einfacher.
Mehr Transparenz rund ums Laden
Die EU vereinheitlicht nicht nur den Anschluss, sondern auch die Information darüber. Hersteller müssen klarer angeben, welche Ladeeigenschaften ein Gerät unterstützt, etwa ob Schnellladen möglich ist und welche Leistung benötigt wird. Verbraucher und Unternehmen sollen so besser erkennen können, ob vorhandene Ladegeräte weiterverwendet werden können oder welches Zubehör kompatibel ist.
Weniger Ladegeräte, weniger Elektroschrott
Ein weiterer zentraler Punkt: Geräte können auch ohne neues Ladegerät verkauft werden. Die EU will damit unnötige Mehrfachkäufe vermeiden. Nach Angaben der Europäischen Kommission fallen durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte bislang rund 11.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Gleichzeitig sollen Verbraucher durch weniger unnötige Ladegerät-Käufe zusammen jährlich rund 250 Millionen Euro sparen.
Warum das Thema jetzt relevant ist
Dass die Regelung praktisch greift, zeigt sich seit Ende 2024 bereits im Markt. Die EU-Kommission verweist auf die laufende Umsetzung der Common-Charger-Vorgaben, und auch die Bundesregierung hat die Ausweitung auf Laptops vor wenigen Tagen nochmals ausdrücklich hervorgehoben. Für Unternehmen ist der April-Stichtag deshalb ein sinnvoller Anlass, bestehende Beschaffungsrichtlinien, Zubehörstandards und Rollout-Pläne für mobile Hardware noch einmal zu prüfen.
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